Dipl.-Psychologe Christian Postler Psychologischer Psychotherapeut
Verhaltenstherapie, Psychotraumatherapie OPK

Behandlungsspektrum

Bei folgenden psychischen Erkrankungen können Sie eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen. Die Kosten hierfür werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen getragen:

 

Akute Belastungsreaktionen, Anpassungsstörungen, Posttraumatische Belastungsstörungen

Reaktive Belastungsstörungen liegen vor, wenn Sie ein solch belastendes Ereignis erlebt haben, dass Sie nicht mehr zur Ruhe kommen und sich wie "aus der Bahn geworfen" fühlen.


Depressionen

Depressionen erkennen sie daran, dass Sie unter einer dauerhaft gedrückten Stimmung mit Antriebs- und Interessenverlust leiden sowie ihre Fähigkeit, sich zu freuen, Ihre Konzentration- und Entscheidungsfähigkeiten beeinträchtigt sind.


Generalisierte Ängste

Diese Ängste zeichnen sich dadurch aus, dass Sie sich ständig Sorgen um alltägliche Dinge machen, so dass Sie nicht mehr zur Ruhe kommen und ständig angespannt sind, z.B. Angst haben, dass Sie selbst oder ein Angehöriger von Ihnen demnächst erkranken oder einen Unfall haben könnte.


Panikstörung und Agoraphobie

Panikattacken liegen vor, wenn Sie Angst davor haben, plötzlich eine Panikattacke aus "dem Nichts" zu erleiden oder beginnen, bestimmte Situationen zu vermeiden, weil Sie diese nur schlecht verlassen können oder keine Hilfe in unmittelbarer Nähe ist, z.B. Angst in Aufzügen, auf großen Plätzen, bei Reisen.


Soziale Phobien

Soziale Ängste treten dann auf, wenn Sie Angst davor haben, im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit zu stehen und sich dabei blamieren können, z.B. Angst eine Rede zu halten, vor anderen Personen zu essen.


Spezifische Phobien

Wenn Sie Angst vor ganz bestimmten Objekten und Situationen haben (z.B. Angst vor Spinnen, Unwetter, Höhen, Blut) spricht man von ganz konkreten spezifischen Phobien.


Zwänge

Zwangshandlungen und Zwangsgedanken sind dadurch definiert, dass Sie immer wieder einen inneren Impuls verspüren, etwas Bestimmtes tun oder denken zu müssen und Sie sich gegen diesen Impuls nicht wehren können, z.B. Kontroll-, und Waschzwänge.


Darüber hinaus gibt e noch andere psychische Erkrankungen, die hier nicht aufgelistet wurden.

Ob und wie weit bei Ihnen eine psychische Erkrankung vorliegt und ob Ihnen eine Psychotherapie weiterhelfen kann, lässt sich in den probatorischen Sitzungen klären. 

 
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