Dipl.-Psychologe Christian Postler Psychologischer Psychotherapeut
Verhaltenstherapie, Psychotraumatherapie OPK

Häufige Fragen

Wie kann ich einen Termin vereinbaren?

Wenn Sie von Ihrem Haus- oder Facharzt eine Überweisung für eine psychologische Psychotherapie erhalten haben oder von sich aus in Betracht ziehen, eine Psychotherapie in Anspruch zu nehmen, dann nehmen Sie Kontakt mit mir per Email oder Telefon auf.


Brauche ich für den ersten Termin eine Überweisung?

Nein. Eine Überweisung ist nicht erforderlich. Sie haben an sogenanntes Erstzugangsrecht für eine psychoterapeutische Behandlung.


Was muss ich zum ersten Termin mitbringen?

Bringen Sie bitte Ihre Krankenversichertenkarte mit. Sollten Sie von Ihrem Haus- oder Facharzt bereits eine Überweisung erhalten haben, dann bringen Sie diese bitte auch  mit.


Wie läuft eine Psychotherapie ab?

Ab dem 01. April 2017 werden vom Gesetzgeber psychotherapeutische Sprechstunden (maximal drei Sitzungen) eingeführt. Diese sind zur Beratung und Ersteinschätzung, ob eine ambulante Psychotherapie angezeigt ist. Sollte es den Verdacht auf eine psychische Erkrankung geben, wird in den probatorischen Sitzungen geklärt, welche psychische Erkrankung vorliegt. Hierzu stehen maximal vier Sitzungen zur Verfügung. Sollte bei Ihnen eine psychische Erkrankung vorliegen, kläre ich Sie über die Diagnose und Behandlungsmöglichkeiten auf. Sollte eine Verhaltenstherapie für Sie angezeigt sein, erkläre ich Ihnen, wie die Behandlung aufgebaut und ablaufen würde. Sie entscheiden dann, ob Sie eine Therapie beginnen möchten. Erst dann wird der Antrag für die eigentliche Psychotherapie bei der Krankenkasse gestellt. Bei dem Antragsverfahren unterstütze ich Sie.


Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen auf jeden Fall bis zu drei Sprechstundentermine und bis zu vier probatorische Sitzungen. Nach der Probatorik wird bei der Krankenkasse ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt. Haben Sie noch nie eine ambulante Psychotherapie in Anspruch genommen, übernimm die gesetzliche Krankenkasse immer die Kosten.


Wie lange dauert eine Therapiesitzung und wie oft findet diese statt?

Eine Sitzung dauert 50 Minuten. Am Anfang einer Therapie findet alle ein bis drei Wochen eine Sitzung statt. Im späteren Verlauf sind auch größere Abstände sinnvoll.


Wie lange dauert eine Therapie insgesamt?

Eine Kurzzeittherapie ist in zwei Abschnitte von jeweils 12 Sitzungen aufgeteilt. Sollte darüber hinaus ein Therapiebedarf bestehen, kann in eine Langzeittherapie umgewandelt werden (insgesamt 60 Sitzungen). In Einzelfällen kann bis maximal 80 Sitzungen verlängert werden.


Erfährt jemand von der Therapie?

Ihre Krankenkasse erfährt die Diagnose(n) und die stattgefundenen Sitzungen. Im laufe der Probatorik müssen mögliche körperliche Erkrankungen als Ursache der psychischen Probleme ausgeschlossen werden. Hierzu werden Sie an Ihren Haus- oder Facharzt wegen entsprechender diagnostischer Abklärung überwiesen. Daher erfährt der untersuchende Arzt ebenfalls von der Inanspruchnahme einer Psychotherapie.

 
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